Ab dem 25.05.2018 ist die neue Datenschutz-Grundverordnung in Kraft  getreten. Daher möchten wir euch einige Informationen zu diesem Thema bereitstellen.


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Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten

 

1.

Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt Daten seiner Mitglieder, von ehrenamtlichen Mitarbeitern, Funktionsträgern, Schiedsrichtern und Übungsleitern/ Trainern nur für die Erfüllung seiner Zwecke. Die insoweit relevanten Daten werden bei einer durch den Vorstand beauftragten Person gespeichert.

 

2.

Darüber hinaus erfolgt die Verarbeitung und Nutzung dieser Daten, soweit es zur Wahrung berechtigter Vereinsinteressen erforderlich ist oder wenn es sich um allgemein zugängliche Daten handelt und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.

 

3.

Die Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt.

 

4.

Zur Überwachung der Datenschutzbestimmungen kann vom Vorstand ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden.

 

Weitergabe von Daten

 

 

1.

Die gespeicherten Daten werden zur Erfüllung der Zwecke des Vereins mit der ausdrücklichen Maßgabe, dass die Daten nicht für andere Zwecke verwendet werden, den

 

MTV Alrebekesa Ahnsbeck e.V.

 

zuständigen ehrenamtlichen Mitarbeitern des Vereins zur Verfügung gestellt.

 

 

2.

Als Mitglied des Landessportbundes, des Kreissportbundes und von Landes- oder Bundesfachverbänden stellt der Verein die zur Sicherung der Zwecke dieser Organisationen notwendigen Daten zur Verfügung.

 

3.

Der Kassenführer darf die notwendigen Daten an ein Kreditinstitut übermitteln, um die kosten-und zeitsparende Möglichkeit des Lastschriftverfahrens bei Zahlungen an den Verein zu nutzen.

 

 

 

Veröffentlichung von Daten

 

1.

Zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins werden Anschriftenlisten in geeigneter Form (gedruckt und im Internet) veröffentlicht.

 

2.

Die Anschriftenlisten enthalten als Daten von Verbänden und Organisationen jeweils den Verbands-/Organisationsnamen, eine vom Verband bzw. von der Organisation selbst zu bestimmende Kontaktadresse und die offizielle E-Mail-Adresse sowie weitere Kommunikationsdaten wie Telefon-, Telefax- und Mobiltelefonnummern.

 

3.

Die Verbände/Organisationen können der Veröffentlichung von Telefon-, Telefax- und Mobiltelefonnummern jederzeit schriftlich widersprechen.

 

4.

Werden von Verbänden bzw. Vereinen Adressen und Kommunikationsdaten von

Mitarbeitern in die EDV eingegeben oder beantragt der Verein die Eingabe dieser Daten, so werden auch diese Daten zusammen mit Namen und Vornamen veröffentlicht. Der Veröffentlichung von Adress- und Kommunikationsdaten können diese Mitarbeiter jederzeit schriftlich widersprechen.

 

5.

Von den Vereinsmitgliedern, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Funktionsträgern, Schiedsrichtern und Übungsleitern/Trainern werden von Verbänden für die Dauer der Übernahme der Tätigkeit die Funktion, Name und Vorname, eine von den Personen selbst bestimmte Kontaktadresse sowie die Kommunikationsdaten wie Telefon-, Telefax- und Mobiltelefonnummer sowie E-Mail-Adresse aufgenommen. Schiedsrichter und Übungsleiter/Trainer können der Veröffentlichung Ihrer Telefon-, Telefax- und Mobiltelefonnummer sowie E-Mail-Adresse jederzeit schriftlich widersprechen.

 

 

 

Dauer der Datenspeicherung

 

 

Daten von Vereinsmitgliedern, Funktionsträgern, Schiedsrichtern und Übungsleitern/-

 

Trainern werden nach Austritt aus dem Verein bzw. Beendigung der Tätigkeit gelöscht, sobald ihre Kenntnis nicht mehr erforderlich ist. Daten, die einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist entsprechend Satz 1 gelöscht.

 

 

 

 

 


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